Vorschriften und gesetzliche Anforderungen für die Nutzung von Anhängern in Spanien (2025)

Die Nutzung von Anhängern in Spanien wird durch nationale Gesetze (z. B. Fahrzeug-Allgemeine Verkehrsordnung, Allgemeine Verkehrsordnung, Allgemeine Fahrerordnung) gemäß den europäischen Richtlinien geregelt. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Führerscheine, Anhängergewichtsklassen, Gewichtsbeschränkungen, vorgeschriebene Beschilderung und Beleuchtung, territoriale Unterschiede, technische Prüfungen (ITV) und den Zusammenhang mit den Vorschriften der Europäischen Union, einschließlich Überlegungen zum Transport von Anhängern in andere EU-Länder.

Führerscheine je nach Gewicht und Art des Anhängers

Welcher Führerscheintyp zum Ziehen eines Anhängers erforderlich ist, hängt von der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers und der Fahrzeug-Anhänger-Kombination ab:

  • B-Führerschein (Pkw bis 3.500 kg): Mit dem normalen B-Führerschein (Fahrzeuge bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht) dürfen Sie Anhänger ziehen Licht Bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht ist ohne zusätzliche Genehmigung möglich. Mit einer B-Genehmigung ist auch das Ziehen eines Anhängers über 750 kg möglich. vorausgesetzt, dass die Summe des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs und des Anhängers 3.500 kg nicht überschreitetIn diesen Fällen ist keine zusätzliche Sondergenehmigung erforderlich.

 

  • Genehmigung B96: Wenn Sie einen Anhänger ziehen möchten mehr als 750 kg MMA mit einem Personenkraftwagen mit einem Gewicht bis zu 3.500 kg, und der resultierende Satz übersteigt 3.500 kg, aber 4.250 kg nicht überschreitenist die Fahrerlaubnis B96 obligatorisch. Diese ist eine Erweiterung der Fahrerlaubnis B, die durch Bestehen einer speziellen praktischen Fahrprüfung erworben wird (eine zusätzliche Theorieprüfung ist nicht erforderlich). Mit der Fahrerlaubnis B96 können Sie beispielsweise ein Auto mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg fahren und einen Anhänger mit bis zu ~750 kg zusätzlichem Gewicht ziehen oder ein leichteres Auto mit einem schwereren Anhänger, sofern das Gesamtgewicht ≤ 4.250 kg ist.

 

  • B+E-Genehmigung: Wenn der eingestellte übersteigt 4.250 kg Oder wenn der Anhänger mehr als 750 kg wiegt und die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt werden können, ist eine B+E-Genehmigung erforderlich. Mit der B+E-Genehmigung dürfen Sie Fahrzeugkombinationen mit einem Gewicht von bis zu ca. 7.000 kg fahren, typischerweise einen Pkw (≤ 3.500 kg) mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg. Beispielsweise wäre eine B+E-Genehmigung für ein Auto erforderlich, das einen großen Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von ca. 3.000 kg zieht.

 

  • Zulassungen der Klassen C+E / D+E (schwere Fahrzeuge): Wenn das Zugfahrzeug einer höheren Kategorie angehört (LKW, Industriefahrzeuge oder Busse), gelten die gleichen Regeln, allerdings ist die entsprechende LKW- oder Buszulassung sowie die E-Zulassung erforderlich. Beispielsweise benötigt ein LKW >3.500 kg mit Anhänger C+E-Genehmigung, und ein Bus mit Anhänger, D+E-Genehmigung, entsprechend den in der europäischen Führerscheinverordnung festgelegten Kategorien. Diese Kombinationen können zu deutlich höheren zulässigen Gesamtgewichten führen (im Schwerlastverkehr kann das Gesamtgewicht in der EU mit entsprechenden Führerscheinen bis zu 40 Tonnen betragen).

 

NotizDie oben genannten Kategorien sind in den spanischen Vorschriften gemäß der EU-Richtlinie 2006/126/EG über Führerscheine festgelegt. Spanien hat diese Definitionen in die Allgemeinen Vorschriften für Fahrer (z. B. Königliches Dekret 818/2009) aufgenommen, sodass die Äquivalenzen (B, B+E usw.) in der gesamten Europäischen Union gültig sind.

Maximale Gewichtsgrenzen und Anhängerkategorien

Rechtlich werden Anhänger in Kategorien eingeteilt, vor allem nach ihrer Maximal zulässige Masse (MAM), das ist das maximal zulässige Anhängergewicht (Aufbau + Ladung):

  • Leichte Anhänger (O1): Sie sind diejenigen mit MMA bis 750 kgDiese Anhänger benötigen keine eigene Zulassung oder Versicherung; sie nutzen das Kennzeichen des Zugfahrzeugs und gelten rechtlich als Verlängerung des Personenkraftwagens. Da sie weniger als 750 kg wiegen, können sie mit einer normalen B-Zulassung (innerhalb der oben genannten Grenzen) angehängt werden.

  • Nicht leichte oder schwere Anhänger (O2): Es handelt sich um Anhänger mit MMA über 750 kg (typischerweise bis zu 3.500 kg bei Pkw-Anhängern). Diese Ja erfordern eine eigenes rotes Nummernschild und ein Fahrzeugzulassung unabhängig, zusätzlich zu spezifischen Pflichtversicherungen. In Spanien tragen schwere Anhänger zwei Platten Auf der Rückseite: das eigene Kennzeichen (roter Hintergrund mit dem Anfangsbuchstaben „R“) und ein Duplikat des Zugfahrzeugs. Zum Ziehen dieses Anhängertyps benötigen Sie je nach Gesamtgewicht (siehe vorheriger Abschnitt) eine B96- oder B+E-Zulassung.

  • Anhänger der Kategorien O3 und O4: Dies sind Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.500 kg (üblich bei LKWs und Schwertransportanhängern). Diese, zusammen mit dem Sattelanhänger Sattelzüge gehören zur Kategorie der Schwerlastfahrzeuge. Ihr Einsatz erfordert geeignete Zugfahrzeuge (Klasse N) und Fahrer mit Berufserlaubnis (C+E usw.). Für Lastkraftwagen und Anhängerkombinationen gelten Gewichts- und Maßbeschränkungen, die durch europäische Vorschriften (Richtlinie 96/53/EG) festgelegt sind – beispielsweise eine maximale Gesamtmasse von 40 Tonnen und eine maximale Länge von 18,75 m für Lastkraftwagenkombinationen. In jedem Fall sind diese Schwerlastanhänger muss sich registrieren und müssen, genau wie O2, strengeren technischen Vorschriften (Bremsen, Signalisierung usw.) entsprechen.

  • Allgemeine Gewichtsgrenzen: Neben dem legalen MMA ist es wichtig zu beachten, dass die vom Hersteller des Zugfahrzeugs angegebene Anhängelast darf nicht überschritten werdenDas maximal zulässige Anhängegewicht ist im technischen Datenblatt jedes Fahrzeugs angegeben. Dieser Wert stellt eine technische Grenze dar, die aus Sicherheits- und Rechtsgründen nicht überschritten werden darf. Anders ausgedrückt: Auch wenn die Zulassungsvorschriften eine bestimmte Gewichtskombination zulassen, muss stets die untere Grenze eingehalten werden: die vom Fahrzeughersteller angegebene oder die im TÜV-Zertifikat des Fahrzeugs festgelegte. Das Ziehen von mehr Gewicht als für das Fahrzeug zulässig ist strafbar und gefährlich.

Beschilderung, Beleuchtung und Sicherheitsanforderungen für Anhänger

Beim Ziehen eines Anhängers schreibt das Gesetz die Einhaltung einer Reihe von Signal- und Beleuchtungsanforderungen vor, um die Sichtbarkeit und korrekte Identifizierung des Anhängers sowie bestimmte aktive und passive Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten:

  • Nummernschilder und Typenschilder: Wie bereits erwähnt, leichte Anhänger Sie haben kein eigenes Nummernschild, aber das gleiche Kennzeichen wie das Auto. Ein Duplikat des Kennzeichens des Zugfahrzeugs muss an der Rückseite des Anhängers angebracht werden (normalerweise, wenn der Anhänger das Kennzeichen des Autos verdeckt). Allerdings schwere Anhänger muss registriert sein: Sie tragen ihre rotes Nummernschild mit Anhängernummer (Buchstabe R) und zusätzlich ein weiteres Schild mit der Zulassung des Zugfahrzeugs Auf der Rückseite sichtbar. Auf diese Weise werden beide Elemente des Sets identifiziert.

 

  • Obligatorische Beleuchtung und Beleuchtung: Alle Anhänger müssen mit Heckleuchten ausgestattet sein, die denen eines Fahrzeugs ähneln, da diese beim Ankuppeln die Lichter des Fahrzeugs verdecken können. Der Anhänger muss hintere Positionslichter (rote Lichter), Bremslichter, hintere Blinker, Und hintere Kennzeichenbeleuchtung​. Darüber hinaus müssen Sie tragen Rote Rückstrahler in Dreiecksform (ausschließlich für Anhänger). Sie sind auch obligatorisch weiße Frontreflektoren (nicht dreieckig) Und bernsteinfarbene Seiten am Anhänger, damit das Fahrzeug aus allen Blickwinkeln sichtbar ist. Je nach Größe gibt es weitere Anforderungen: Zum Beispiel, wenn der Anhänger die Breite 1,60 m überschreitet muss auch tragen weiße vordere Positionslichter; wenn es überschreitet 2,10 m breit, Bedürfnisse Umrissleuchten (zwei weiße vorne und zwei rote hinten oben, um die Breite anzuzeigen); und wenn Ihr Länge größer als 6 m, muss enthalten Seitenmarkierungsleuchten (Markierungen) an der Seite. Alle diese Geräte müssen zugelassen und funktionsfähig sein. Es ist zwingend erforderlich, die elektrische Verkabelung vom Anhänger über die entsprechende Steckdose zum Fahrzeug, sodass neben der Beleuchtung des Autos auch die gesamte Beleuchtung des Anhängers aktiviert wird.

 

  • Signalisierung überstehender Lasten: Wenn die auf dem Anhänger transportierte Ladung hinter dem Anhänger hervorsteht (z. B. Stangen, Rohre, Fahrräder usw.), ist es obligatorisch, diese Ladung mit dem Platte V-20 (50x50 cm rote und weiße Reflektortafel). Die Vorschriften schreiben vor, dass ein oder zwei V-20-Schilder am Ende der hervorstehenden Ladung, senkrecht zur Fahrzeugachse, angebracht werden müssen, um andere Fahrer zu warnen. Generell darf bei Personenkraftwagen und deren Anhängern die Ladung nicht mehr als 10% (15% bei unteilbarer Ladung) der Fahrzeuglänge nach hinten überstehen; jede Ladung, die den Fahrzeugboden überragt, muss mit einem V-20 gekennzeichnet werden (durch Anbringen eine Gedenktafelwenn die Ladung nicht die gesamte Breite einnimmt, oder zwei Platten (wenn es die gesamte Heckbreite einnimmt) gemäß Artikel 15 der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung. Ebenso darf keine Ladung vor dem Zugfahrzeug hervorstehen. Diese Grenzwerte und Schilder sind wichtig, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Strafen zu vermeiden.

 

  • Sicherheitsmaßnahmen an der Anhängerkupplung: Es ist zwingend erforderlich, einen zugelassenes Kupplungssystem zum Abschleppen. Die feste Kugel oder Anhängerkupplung muss zugelassen und in einer autorisierten Werkstatt installiert sein, und ihre Installation muss durch eine Fahrzeuginspektion im technischen Datenblatt des Fahrzeugs legalisiert werden. Darüber hinaus Alle leichten Anhänger ohne Bremsen müssen über eine Sicherheitskette oder ein Sicherheitskabel verfügen. Die Sicherheitskette verbindet den Anhänger mit dem Zugfahrzeug. Sie dient als zusätzliche Rückhaltevorrichtung: Bei einem unbeabsichtigten Lösen der Kupplung verhindert sie, dass sich der Anhänger vollständig löst, und hält ihn am Fahrzeug fest, sodass er kontrollierter angehalten werden kann. Schwere Anhänger mit Auflaufbremse sind in der Regel mit einer Sicherheitskette ausgestattet. Notbremsseil die beim Abkuppeln des Anhängers automatisch die Anhängerbremsen aktiviert. Es ist unbedingt zu prüfen, ob die Dockingsystem ordnungsgemäß gesichert ist vor Fahrtantritt (Bolzen bzw. Kupplungsschloss geschlossen, Kette/Kabel korrekt angeschlossen).

 

  • Bremsen: Der Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 750 kg (schwere Anhänger) müssen mit Bremssystem(meist eine Auflaufbremse oder ein automatisches Bremssystem) gemäß den europäischen Zulassungen, da sie ein erhebliches Gewicht ziehen. Leichte Anhänger (≤ 750 kg) benötigen hingegen keine eigenen Bremsen. Viele leichte Anhänger haben keine Betriebsbremse und verlassen sich ausschließlich auf die Bremsen des Zugfahrzeugs. Alle Anhänger über 750 kg verfügen jedoch ebenfalls über eine Bremse. Feststellbremse (Handbremse), um sie zu blockieren, wenn sie abgekoppelt oder geparkt sind. Es ist wichtig, die korrekte Funktion der Trägheits- und Feststellbremsen beim ITV und ggf. vor der Reise.

 

  • Spiegel und Sichtbarkeit: Wenn der Anhänger breiter ist als das Zugfahrzeug oder die Sicht nach hinten mit den Standardspiegeln einschränkt, muss der Fahrer zusätzliche Rückspiegel Spiegel mit größerer Reichweite. Diese ausfahrbaren Spiegel ermöglichen die seitliche Überwachung des Anhängers und sind vorgeschrieben, wenn der Anhänger die Sicht nach hinten einschränkt. Beispielsweise ist beim Ziehen eines breiten Wohnwagens oft die Anbringung zusätzlicher Spiegel am Fahrzeug erforderlich.

 

  • Geschwindigkeit: Beim Fahren mit Anhänger gibt es bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzungen niedriger als die von Personenkraftwagen ohne Anhänger. In Spanien Fahren mit Anhänger begrenzt die Höchstgeschwindigkeit auf 90 km/h auf Autobahnen und Schnellstraßen, 80 km/h auf normalen Straßen, auch wenn das Auto selbst schneller fahren könnte. Auf städtischen Straßen gilt die gleiche allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h (bzw. 30 km/h auf einspurigen Straßen in jede Richtung), da es keine spezifische Geschwindigkeitsreduzierung innerhalb der Stadt gibt, die über die durch lokale Schilder angezeigte hinausgeht. Diese in der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzungen dienen der Sicherheit, da mit einem Anhänger die Stabilität verringert und der Bremsweg verlängert wird. Es ist unbedingt erforderlich, diese Begrenzungen einzuhalten; eine Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Anhänger zieht Verwaltungsstrafen nach sich und erhöht das Unfallrisiko erheblich (aufgrund von Schlingern oder Schlangenverhalten des Anhängers, Kontrollverlust usw.).

Regulatorische Unterschiede zwischen autonomen Gemeinschaften

In Spanien gelten die Verkehrs- und Fahrzeugvorschriften (einschließlich derjenigen, die Anhänger betreffen). sind von staatlicher Tragweite, somit Es gibt keine wesentlichen Unterschiede in den Regelungen zwischen den autonomen GemeinschaftenDie Allgemeinen Fahrzeugvorschriften, die Verkehrsvorschriften und die Fahrervorschriften gelten im gesamten Staatsgebiet, mit der Generaldirektion für Verkehr (DGT) und andere Behörden (Armee, Regionalpolizei usw. in ihren jeweiligen Bereichen) sind für die Einhaltung verantwortlich.

Es ist erwähnenswert, dass, obwohl die Verkehrswettbewerb wird an Katalonien und das Baskenland (und teilweise an Navarra) übertragen, diese Gemeinschaften wenden denselben staatlichen Rechtsrahmen an, nur die für die Verwaltung zuständige Verwaltung ändert sich. Daher Die Anforderungen hinsichtlich Gewicht, Zulassung, Genehmigungen oder Anhängerausstattung unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde nicht..

Sie können existieren Verwaltungs- oder Managementunterschiede: Beispielsweise können die Gebühren für TÜV-Inspektionen je nach Region variieren oder die Kontrollkampagnen in einigen Gebieten intensiver sein als in anderen, aber die technischen Vorschriften und Pflichten des Anhängerbenutzers sind in ganz Spanien gleich. Es kann auch Gemeindeverordnungen im Zusammenhang mit der Anhängerparkplatz (Einige Städte regeln das Parken von abgekoppelten Wohnmobilen oder Anhängern auf öffentlichen Straßen.) Was den Straßenverkehr und die Fahrzeuganforderungen betrifft, sind die Vorschriften jedoch einheitlich. Es ist immer ratsam, die örtlichen Vorschriften zu prüfen, wenn Sie mit Wohnmobilen übernachten oder einen Anhänger längere Zeit parken möchten. Für alle Verkehrsregeln gelten jedoch dieselben staatlichen Vorschriften.

Technische Inspektionen (ITV) und andere Verwaltungsanforderungen

Der Technische Fahrzeuguntersuchung (ITV) Es handelt sich um ein obligatorisches Verfahren für die meisten Fahrzeuge in Spanien, in bestimmten Fällen auch für Anhänger, mit den folgenden Besonderheiten:

  • Anbringen der Anhängerkupplung: Das Anbringen der Kugel- oder Anhängerkupplung an einem Fahrzeug gilt als wichtige Reform. Nach der Installation der Anhängerkupplung in einer autorisierten Werkstatt haben Sie eine Frist (in der Regel 15 Tage), um zu einem ITV-Sender zu gehen und die Reform legalisierenBei der Fahrzeuginspektion wird geprüft, ob die Anhängerkupplung den Zulassungsanforderungen entspricht und ordnungsgemäß installiert ist. Bei einer Zulassung wird der Einbau in die Fahrzeugzulassungsbescheinigung (technisches Datenblatt) vermerkt. Das Fahren mit einem Anhänger ohne ordnungsgemäße Eintragung der Anhängerkupplung in den Fahrzeugpapieren kann zu einer Geldstrafe (bis zu 200 € laut DGT) führen.

     

  • Anhänger-TÜV-Karte: Jeder Anhänger, auch die leichten, hat eine technisches Datenblatt (ITV-Karte) zum Zeitpunkt der Herstellung oder Erstzulassung ausgestellt, in dem die Merkmale (zGG, Anzahl der Achsen, Abmessungen, Kupplungssystem usw.) aufgeführt sind. Im Falle von leichte Anhänger (≤750 kg), Obwohl müssen sich nicht registrieren separat, Ja, sie müssen ihre TÜV-Karte dabei haben. und gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung für die Anhängerkupplung. Diese Dokumentation muss bereitgehalten werden. Leichte Anhänger Sie unterliegen nicht der Verpflichtung, ihre eigene regelmäßige ITV-Prüfung abzulegen.​; im Sinne der DGT gelten sie als Teil des Zugfahrzeugs und es handele sich im Sinne der regelmäßigen technischen Überprüfung „nicht um eigenständige Fahrzeuge“. Es ist jedoch notwendig, sie bei der ITV vorzulegen, wenn das Zugfahrzeug zur Inspektion geht, damit sie zusammen mit dem Fahrzeug einer Sichtprüfung unterzogen werden können. In der Praxis bedeutet dies, dass bei der Fahrzeuginspektion, wenn wir einen Anhänger angehängt haben, gleichzeitig die Beleuchtung, der allgemeine Zustand usw. des leichten Anhängers überprüft werden. Falls wir keinen Anhänger haben, ist es ratsam, die entsprechenden Unterlagen für den Fall der Fälle bereitzuhalten. Kurz gesagt: Anhänger mit einem Gewicht von ≤ 750 kg sind von der offiziellen periodischen Fahrzeuginspektion ausgenommen, müssen sich jedoch in gutem Zustand befinden und über gültige Unterlagen verfügen; ihre Prüfung erfolgt indirekt über die Fahrzeuginspektion.

     

  • Schwere Anhänger (>750 kg) und Sattelanhänger: Das sind die unabhängige Fahrzeuge für TÜV-Zweckeund sie müssen ihre eigenen regelmäßigen Inspektionen bestehen abgesehen vom Zugfahrzeug. Aktuelle Vorschriften (nach RD 920/2017) legen fest, dass die O2 Wohnwagen und Anhänger (>750 kg bis 3.500 kg)Sie müssen ihr erstes ITV bestehen bei 6 Jahre ab der ersten Registrierung und dann jede 2 Jahre bis zu 10 Jahren. (Nach 10 Jahren geben einige Quellen an, dass die Häufigkeit jährlich werden kann; bei Freizeitanhängern wie Wohnwagen bleibt sie jedoch in der Regel auch nach 10 Jahren alle zwei Jahre, sofern sich die Vorschriften nicht ändern). Für andere Schwerlastanhänger konnte eine erste Inspektion bisher nach 2 Jahren durchgeführt werden, aber mit der Harmonisierung der Kriterien nach Kategorien ist es üblich, zuerst mit 6 Jahren Auch bei O2. Ab einem gewissen Alter müssen ohnehin alle schweren Anhänger zur Inspektion. mindestens jedes Jahr oder auch alle 6 Monate Für sehr alte Anhänger oder Anhänger höherer Kategorien. Es ist wichtig, die genauen Zeitpläne für die jeweilige Anhängerkategorie und -nutzung zu prüfen (z. B. gelten für LKW-Anhänger der Klassen O3/O4 strengere Zeitpläne). Das Nichtbestehen der spanischen Hauptuntersuchung (MOT) mit einem Anhänger zieht Strafen nach sich (Fahren mit abgelaufener MOT kostet 200 €) und kann im Falle eines Unfalls Ihre Versicherung beeinträchtigen.

     

  • Fahrzeugzulassung und Versicherung: Anhänger >750 kg haben eine Eigene Fahrerlaubnis, die von der Verkehrsbehörde bei der Zulassung ausgestellt werden, genau wie bei einem Auto. Sie müssen über eine eigene Haftpflichtversicherung (Obligatorische) eigenständige Versicherung. Dies liegt daran, dass sie rechtlich als autonome Fahrzeuge gelten: Im Falle eines Unfalls sind schwere Anhänger vom Auto getrennt versichert. Leichte Anhänger hingegen haben keine eigene Zulassung und benötigen keine separate Versicherung. Die zivilrechtliche Haftung für Schäden, die beim Abschleppen durch das Auto entstehen, ist in der Regel durch die Versicherung des Zugfahrzeugs abgedeckt (es ist jedoch ratsam). den Versicherer informieren dass ein leichter Anhänger vorhanden ist, damit dieser mitversichert werden kann). Der Einbau der Anhängerkupplung muss der Versicherung ebenfalls gemeldet werden. WichtigObwohl ein leichter Anhänger in der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, kann die Haftung greifen, wenn er im abgekoppelten Zustand Schäden verursacht (z. B. wenn er sich bei einem Manöver löst). Es ist ratsam, jeden Anhänger bei regelmäßiger Nutzung zu versichern, zumindest mit einem Zusatz zu Ihrer Kfz-Versicherung.

     

  • Gebühren und Steuern: Für leichte Anhänger fallen keine gesonderten Zulassungsgebühren oder Kfz-Steuern an, wenn sie nicht zugelassen sind. Für schwere Anhänger fällt die Zulassungsgebühr (Gebühr für die Ausstellung der Zulassung) an, aber sind von der Zulassungssteuer (IM) befreit Staat für Emissionen, da es sich um nicht motorisierte Fahrzeuge handelt. Was die Kraftfahrzeugsteuer (Steuer auf Kraftfahrzeuge mit mechanischer Traktion – IVTM) Viele Gemeinden befreien zudem leichte Anhänger (da sie nicht einmal zugelassen sind) von der Steuer und erheben für schwere Anhänger sehr niedrige Steuersätze (laut MMA). Beispielsweise wird in einigen Verordnungen für Anhänger unter 1.000 kg eine Mindeststeuer erhoben. Es empfiehlt sich, sich bei Ihrer Gemeinde zu erkundigen, aber im Allgemeinen sind die jährlichen Steuerkosten für einen schweren Anhänger im Vergleich zu einem Pkw gering.

     

  • Mitzubringende Unterlagen: Beim Ziehen eines schweren Anhängers muss der Fahrer sowohl die Zugfahrzeugdokumentation (Fahrzeugzulassung, technisches Datenblatt und ITV, Versicherung) als des Anhängers(Anhänger-Zulassungsbescheinigung, Anhänger-TÜV-Karte mit gültiger TÜV-Nummer und Anhängerversicherung). Für leichte Anhänger ist es ratsam, die TÜV-Karte für leichte Anhänger und einen Eigentumsnachweis, auch wenn das Fahrzeug keinen Fahrzeugschein hat. Bei einer Kontrolle verlangt die Verkehrsbehörde in der Regel die TÜV-Karte (Inspection of Vehicle Registration) des leichten Anhängers, um dessen Angaben (MMA usw.) und den Anhängerkupplungseintrag in den Fahrzeugpapieren zu überprüfen.

Geltende europäische Vorschriften und Anpassung des spanischen Rechts

Die spanischen Anhängervorschriften sind stark von den Vorschriften der Europäischen Union beeinflusst und harmonisiert:

  • Führerscheine: Die Führerscheinklassen (B, B+E, C+E usw.) werden durch die Richtlinie definiert 2006/126/EG (dritte EU-Führerscheinrichtlinie). Spanien hat diese Definitionen in seine nationalen Vorschriften übernommen, sodass ein in Spanien ausgestellter Führerschein in jedem Mitgliedstaat für genau die gleichen Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen gilt. Beispielsweise ist die Zahl der Genehmigung B96 (die Sets bis zu 4.250 kg erlaubt) stammt aus der genannten europäischen Verordnung und ist in mehreren EU-Ländern erhältlich, obwohl die Verarbeitung leicht variieren kann. Ebenso die Genehmigung B+E und Berufslizenzen C+E Und D+E Es handelt sich um einen Gemeinschaftsstandard. Im Jahr 2024 erwägt die EU, die Genehmigungsrichtlinie zu aktualisieren, um bestimmte Grenzwerte zu lockern (z. B. die Zulassung der Klasse B für emissionsarme Fahrzeuge auf bis zu 4.250 kg). Die Standardgrenzwerte für Anhänger bleiben jedoch unverändert. Alle Änderungen auf europäischer Ebene werden nach ihrer Genehmigung und Umsetzung in spanisches Recht umgesetzt.

 

  • Homologation und Fahrzeugklassen (Typ): Anhänger unterliegen wie Personenkraftwagen Europäische ZulassungEs gibt einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (z. B. ersetzte die Verordnung (EU) 2018/858 die Richtlinie 2007/46/EG), der technische Anforderungen und Kategorien definiert. Innerhalb dieses Rahmens werden Anhänger in Kategorien eingeteilt. O1, O2, O3, O4 entsprechend seinem zulässigen Gesamtgewicht, wie es in Spanien üblich ist. Ein in einem EU-Land hergestellter Anhänger mit europäischer Zulassung kann dank der Konformitätsbescheinigung (CoC)Die vom Hersteller ausgestellten Zulassungen sind Bestandteil der spanischen Gesetzgebung (Allgemeine Fahrzeugverordnung, RD 2822/1998 und nachfolgende Änderungen) und berücksichtigen diese EU-Kategorien und technischen Anforderungen. So basieren beispielsweise die Anforderungen an Bremsen, Achsen, Beleuchtungseinrichtungen, Kupplungen usw. für spanische Anhänger auf UNECE-Regelungen oder europäischen Richtlinien, die die Normen vereinheitlichen. Das bedeutet, dass ein in Spanien zugelassener Anhänger die gleichen Sicherheits- und Konstruktionskriterien erfüllt wie im Rest der EU.

 

  • Beschilderung und Verkehrssicherheit: Viele Sicherheitsstandards für Anhänger haben ihren Ursprung in Europa. Zum Beispiel reflektierende Geräte (katadioptrisch)die Verpflichtung, Bremslichter und Blinkeroder die Nachfrage nach Bremse bei Anhängern >750 kg, basieren auf gemeinsamen europäischen Vorschriften (UNECE-Regelungen 13, 48 usw.). Durch die Umsetzung dieser Vorschriften garantiert Spanien, dass ein spanischer Anhänger, der in Europa verkehrt, anerkannt und als sicher gilt und umgekehrt. Darüber hinaus Straßenverkehrsordnung Es ist in einigen Aspekten durch internationale Übereinkommen (das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr) harmonisiert, denen Spanien und andere EU-Länder beigetreten sind. Dies stellt beispielsweise sicher, dass das spanische V-20-Schild für ausgehende Ladung in anderen Ländern verständlich ist (obwohl jedes Land seine eigenen entsprechenden Schilder hat) oder dass die Grundsätze für die Begrenzung der Abmessungen (Länge, Breite, Höhe) beladener Fahrzeuge in Europa ähnlich sind. Es kann jedoch in jedem Land spezifische Details geben (z. B. kann in einigen Ländern die Geschwindigkeitsbegrenzung für Anhänger unterschiedlich sein oder sie erfordern das Mitführen bestimmter zusätzlicher Ausrüstung wie Feuerlöscher in Wohnwagen). Daher ist es ratsam, die örtlichen Vorschriften zu überprüfen, wenn Sie mit einem Anhänger ins Ausland reisen.

 

  • Maximale Abmessungen und Gewichte in der EU: Die Europäische Union legt harmonisierte Höchstgrenzen fest für Maße Und Massen bestimmter Kombinationsfahrzeuge, insbesondere im gewerblichen Verkehr. Für nicht-gewerbliche Fahrzeuge (z. B. Personenkraftwagen mit Freizeitanhänger) gleichen sich die Vorschriften der einzelnen Länder in der Regel an, sind aber über die Zulassungsvorschriften hinaus nicht vollständig vereinheitlicht. Im Allgemeinen maximale Länge eines Anhängers in der EU für den Tourismus ist in der Regel ~7-8 Meterund die eines Pkw-Anhänger-Sets, 18,75 m (obwohl dies bei Personenkraftwagen selten erreicht wird). Spanien begrenzt in seinen Vorschriften die maximale Länge eines Anhängers bis 12 Meter(ohne Lanze) und das gesamte Set auf ~18,75 m, entsprechend der europäischen Richtlinie zu Gewichten und Abmessungen. maximale Breite eines jeden Fahrzeugs (und Anhängers) ist 2,55 m (2,55 m für geschlossene Kühlanhänger) in der EU. Die maximale Höhe Die maximale Breite beträgt 4 m (Spanien übernimmt 4 m, obwohl andere Länder bis zu 4,2 m für inländische Fahrzeuge zulassen. International liegt die Grenze jedoch meist bei 4 m). Diese Grenzwerte sind in den spanischen Vorschriften verankert und gelten in der Regel nicht für Personenanhänger (die meisten Wohnwagen sind beispielsweise etwa 2,5 m breit und mit einem gewissen Spielraum 2,5–3 m hoch). Kurz gesagt: Spanien wendet die europäischen Standardgrößen für Anhänger an und erleichtert so deren freien Verkehr innerhalb der Union.

Anhängertransport innerhalb der EU und erforderliche Genehmigungen

Wenn es beabsichtigt ist Transport eines Anhängers in ein anderes EU-Land, es gibt verschiedene Situationen zu berücksichtigen:

  • Vorübergehendes Reisen mit einem Anhänger (Tourismus oder Kurzaufenthalte): Wenn ein spanischer Fahrer mit seinem Fahrzeug und Anhänger vorübergehend durch Europa reist (Urlaub, Geschäftsreisen ohne Wohnsitzwechsel), Sie müssen keine zusätzlichen Registrierungsverfahren in anderen Ländern durchführenGemäß den EU-Vorschriften ist die spanische Zulassung des Fahrzeugs und des Anhängers (falls vorhanden) in jedem Mitgliedstaat gültig, solange kein Wohnsitzwechsel stattfindet. Tatsächlich Die meisten für Pkw geltenden Vorschriften gelten auch für Anhänger. in diesen Situationen. Das heißt, Sie können mit einem leichten Anhänger (ohne eigenes Kennzeichen, mit dem Kennzeichen des Autos) oder mit einem in Spanien zugelassenen schweren Anhänger problemlos in EU-Ländern fahren, solange Sie die örtlichen Verkehrsvorschriften einhalten (z. B. die Geschwindigkeitsbegrenzungen für Anhänger in diesem Land einhalten, ihn mit den dort vorgeschriebenen Lastkennzeichen ausstatten usw.). Es ist ratsam, die Unterlagen sowohl für den Anhänger als auch für das Auto mitzuführen und zu prüfen, ob die Versicherung internationalen Versicherungsschutz bietet (die Grüne Karte oder geografische Abdeckung der Haftpflichtversicherung) einschließlich des Anhängers. Im Allgemeinen ist ein Anhänger legal in Spanien ist legal in jedem EU-Land Dank der gegenseitigen Anerkennung von Registrierungen und Zulassungen können diese vorübergehend in Umlauf gebracht werden.

     

  • Dauerhafte Verlegung und Registrierung in einem anderen Land: Wenn der Besitzer des Anhängers seinen gewöhnlicher Aufenthalt in ein anderes EU-Land und nimmt den Anhänger mit dauerhaftmüssen Sie den Anhänger im neuen Land anmelden (gleich dem Zugfahrzeug) gemäß den Vorschriften des jeweiligen Landes. Es gibt keine einheitliche „europäische“ Zulassung; jeder Staat registriert Fahrzeuge (einschließlich schwerer Anhänger), wenn sie aufgrund ihres Wohnsitzes in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Die Zulassung eines Anhängers innerhalb der EU ist in der Regel unkompliziert, wenn der Anhänger über eine europäische Typgenehmigung verfügt. In der Regel sind folgende Schritte erforderlich: die Vorführung des Anhängers zur technischen Prüfung im Bestimmungsland, die Vorlage der Originaldokumentation (Fahrzeugschein, falls vorhanden, und technisches Datenblatt) und die Konformitätsbescheinigung (COC) Vom Hersteller ausgestellt. Mit diesen Dokumenten stellt die Behörde im neuen Land eine lokale Zulassungsbescheinigung und ein Nummernschild für den Anhänger aus. In Spanien beispielsweise erfordert die Zulassung eines Anhängers aus einem anderen EU-Land die Beantragung der spanischen Fahrzeugprüfbescheinigung (nach der Prüfung des Anhängers an einer Fahrzeugprüfstelle) und die anschließende Beantragung des Nummernschilds bei der DGT (Generaldirektion für Transport und Verkehr). COC Es vereinfacht den Prozess erheblich, da es bescheinigt, dass der Anhänger der europäischen Zulassung entspricht; wenn Sie kein COC haben (z. B. ein alter Anhänger), können Sie ein Einzelgenehmigung oder ein "reduziertes Blatt" von einem technischen Ingenieur, um nachzuweisen, dass es den technischen Anforderungen entspricht. In jedem Fall Eine Neuhomologierung von Grund auf ist nicht erforderlich Wenn der Anhänger bereits in einem EU-Land zugelassen war, wird die Zulassung gegenseitig anerkannt. Es werden lediglich Kontrollen durchgeführt und nationale Dokumente ausgestellt.

     

  • Erforderliche Genehmigungen: Um Anhänger innerhalb der EU herzustellen oder zu importieren, benötigen Sie eine EG-Zulassung. Anhänger, die innerhalb der EU neu gekauft werden, verfügen bereits über eine Typgenehmigung und ein COC. Wenn jemand beabsichtigt, Gegenstand einen Anhänger von außerhalb der EU, dann ja, Sie werden mit einem Prozess konfrontiert von Einheitszulassung, wo ein technischer Dienst überprüft, ob der Anhänger den europäischen Vorschriften (Beleuchtung, Bremsen, Abmessungen usw.) entspricht, bevor er seine Zulassung genehmigt. Innerhalb der EU entsprechen jedoch praktisch alle im Umlauf befindlichen Anhänger den gemeinsamen Vorschriften. Deshalb kann beispielsweise ein gebrauchter deutscher Wohnwagen in Spanien mit der Vorlage der entsprechenden Unterlagen zugelassen werden und in der Regel ist von der Anpassung von Komponenten befreit, da es bereits über EU-zugelassene Beleuchtung, Bremsen und Anhängerkupplungen verfügt. Anpassungen können nur erforderlich sein, wenn es regulatorische Unterschiede gibt (z. B. spezielle Beleuchtung), in der Praxis sind die Anforderungen jedoch gleichwertig.

 

  • Internationale Verbreitung: Bei Reisen mit einem Anhänger durch verschiedene Länder müssen Sie auf besondere Anforderungen achten: Einige Länder verlangen zusätzliche Ausrüstung, wie zum Beispiel Feuerlöscher oder zusätzliche Warndreiecke in Wohnwagen; andere haben zu bestimmten Zeiten oder auf bestimmten Straßen Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge mit Anhängern. In der Europäischen Union geht der Trend jedoch zur Vereinheitlichung. Ein wichtiger Aspekt ist die Genehmigungsdokumentation: Es ist ratsam, die Konformitätsbescheinigung oder eine Kopie des Fahrzeugscheins für eventuelle Straßenkontrollen (insbesondere bei Schwertransporten). Wenn der Anhänger leicht ist und in Spanien kein eigenes Kennzeichen hat, kann es außerdem hilfreich sein, ein Dokument mit dem Nachweis des zulässigen Gesamtgewichts (die TÜV-Karte) mitzuführen, um ausländischen Behörden zu zeigen, dass der Anhänger nach spanischem Recht kein Kennzeichen benötigt. In den meisten Fällen sind die europäischen Verkehrspolizisten mit diesen Unterschieden vertraut (in Frankreich oder Deutschland beispielsweise gilt ein nicht zugelassener Anhänger mit spanischem Kennzeichen als weniger als 750 kg schwer).

Zusammenfassend: Transport eines Anhängers innerhalb der EU Dank der Rechtsharmonisierung sind keine nennenswerten Hindernisse vorhanden: erfordert vorübergehend nichts weiter als die Einhaltung der örtlichen Verkehrsvorschriften, Und dauerhaft beinhaltet die erneute Registrierung durch Vorlage einer Konformitätsbescheinigung und Bestehen der örtlichen TÜV, ein Verwaltungsverfahren, das dem für jedes Fahrzeug ähnelt. Es ist immer ratsam, vor einem endgültigen Umzug die spezifischen Anforderungen des Ziellandes (Fristen, lokale Steuern usw.) zu prüfen, um Strafen zu vermeiden. Die technische und rechtliche Gleichwertigkeit von Anhängern wird jedoch durch die geltenden EU-Vorschriften gewährleistet.

Quellen:

Generaldirektion für Verkehr (DGT) – Erlaubnisbestimmungen und Tipps zum Fahren mit Anhänger: dgt.es/caravans-and-trailers

Allgemeine Fahrzeugvorschriften (RD 2822/1998) – technische Anforderungen: citaprevia.cat/luces-obligatorias-itv

Allgemeine Verkehrsordnung (KD 1428/2003) – Verkehrsregeln mit Anhängern: dgt.es

Zeitschrift für Verkehr und Verkehrssicherheit (DGT) – informative Artikel: revista.dgt.es

ITV-Portale und offizielle Dokumentation – Häufigkeit der Inspektionen und Registrierungsverfahren: lavanguardia.com, administracion.gob.es

Alle Bestimmungen basieren auf den für Fahrzeuge und Verkehr geltenden Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union und gewährleisten so die Übereinstimmung zwischen der spanischen Gesetzgebung und dem EU-Rechtsrahmen.

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